Decretum magistri Gratiani (Corpus Iuris Canonici, Teil 1)
Das "Decretum Gratiani" bildet den ersten Teil des später im Corpus Iuris Canonici zusammengefassten römisch-katholischen Kirchenrechtes. Es ist nach seinem Verfasser, dem Mönch und Rechtsgelehrten Gratian, benannt, der in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts in Bologna lebte. Sein Hauptwerk, das Decretum (oder: Concordia discordantium canonum), entstand vermutlich um 1140. Gratian sammelte hierfür fast 4.000 Texte kirchenrechtlichen Inhalts, unter anderem Konzilsbeschlüsse (canones) und päpstliche Entscheidungen (decretales), die er mit eigenen Kommentaren (dicta) versah. Gratian, der als "Vater der Kanonistik" gilt, schuf mit diesem umfangreichen Sammelwerk ein Grundlagenwerk für die spätere wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Kirchenrecht. Eine der gebräuchlichsten Editionen des Decretum Gratiani ist die Edition von Emil Friedberg von 1879, die im Rahmen dieses Projektes erschlossen wurde.